Begleitendes Fahren ab 17
Mit dem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren in Schleswig-Holstein mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Modellversuch in Schleswig-Holstein:
Wenn Sie sich für das "Begleitete Fahren ab 17" entschieden haben, müssen einige Punkte beachtet werden.
Deshalb stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die Ihnen einen guten Überblick über die einzelnen Phasen des Projektes geben werden.
Ablaufübersicht |
Festlegungen / Hinweise |
Fahrschulausbildung
ab 16 ½ Jahren |
1 Jahr früher als bisher (sonst keine Änderung)
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Voraussetzungen für Fahrschüler: |
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Voraussetzungen für Begleiter: |
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Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter (wird dringend empfohlen!) |
Fahrprüfung |
Festlegungen / Hinweise |
Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis
mit 17 Jahren |
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Anschließend begleitet fahren,
d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen |
Auflagen:
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Unbeschränkte Fahrerlaubnis ab 18 Jahre |
Aushändigung des EU-Kartenführerscheins |
Ab dem 1. Oktober 2005 können sich die Jugendlichen bei den Fahrschulen anmelden und Anträge auf Teilnahme am Modellversuch mit Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B / BE bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Hat die Fahrerlaubnisbehörde den Antrag geprüft und liegen alle Voraussetzungen vor, kann der Vertrag mit der Fahrschule abgeschlossen werden (wer dies vorher macht, handelt auf "eigenes Risiko").
Die Ausbildung läuft ohne Änderung einschließlich der theoretischen und praktischen Prüfung.
Wer darf Begleiter sein?
Die Begleitpersonen, die den Jugendlichen nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung begleiten dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
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mindestens 30 Jahre alt sein,
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mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B od. 3 sein,
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max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt haben.
Die Begleiterin oder der Begleiter müssen nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen.
Im Rahmen des Modellversuchs ist eine ca. 90-minütige Vorbereitungsveranstaltung vorgesehen, in der über die Hintergründe, Ziele und Bedingungen des Modellversuchs informiert und auch die Rollenverteilung zwischen Fahrer und Begleiter besprochen wird.
Diese Vorbereitungen werden von Fahrschulen und der Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein e. V. ab Anfang Oktober 2005 angeboten.
An den Veranstaltungen können Personen teilnehmen, die interessiert sind und Näheres zum Modellversuch erfahren wollen.
Vor allem aber wird Fahranfängern und Begleitern dringend empfohlen, die Vorbereitung - möglichst gemeinsam - spätestens vor der ersten Begleitfahrt zu besuchen.
Bei der Landesverkehrswacht ist die Teilnahme kostenfrei. Ob bei der Fahrschule ein Entgelt anfällt, erfahren Sie dort.
Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Prüfung und Prüfungsbescheinigung
Nach Bestehen der wie auch sonst üblichen theoretischen Prüfung kann die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Ist auch diese erfolgreich, wird bei Vollendung des 17. Lebensjahres die befristete Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Damit kann der Fahranfänger bundesweit unter der bekannten Auflage fahren, das heißt, immer mit einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich aufgeführten Begleitperson.
Nach Erhalt der mit Auflagen versehenen Fahrberechtigung (Prüfungsbescheinigung) beginnt nun die Phase des Begleiteten Fahrens. Hierbei übt die junge Fahrerin oder der junge Fahrer in vielen unterschiedlichen Verkehrssituationen in Begleitung das Autofahren, um ausreichend Erfahrungen sammeln sowie Fahrroutine entwickeln zu können.
Was ist dabei zu beachten? Beginn und Ausbildung
Als Begleiterin oder Begleiter
Als Begleiterin oder Begleiter übernehmen Sie eine wichtige Rolle im Rahmen des Modellversuches. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
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Ihre Aufgabe liegt vor allem darin, der Fahrerin bzw. dem Fahrer vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um damit Sicherheit beim Fahren zu vermitteln.
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Sie haben dabei jedoch keine Ausbildungsfunktion und dürfen nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungsbefugnis der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingreifen, weil diese selbst im Besitz einer Fahrerlaubnis und verantwortliche Fahrzeugführer sind.
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Lassen Sie bitte nicht zu, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder dass durch die Fahrweise andere - auch die Fahrzeuginsassen - gefährdet werden (z.B. durch Geschwindigkeits-, Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver).
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Es ist ratsam, dass Sie sich vor Fahrtantritt über Ihre Erwartungen austauschen.
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Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind oder wenn Sie sich zuvor mit der Fahrerin oder dem Fahrer gestritten haben.
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Nehmen Sie bitte wie vorgeschrieben Ihren Führerschein mit, um Ihre Begleitberechtigung nachweisen zu können.
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Teilen Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs Ihrer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit, dass das Fahrzeug im Rahmen des Modellversuches benutzt wird.
Als Fahranfängerin oder Fahranfänger
Erst im Laufe der Zeit erwirbt man beim Autofahren die Routine, die es einem ermöglicht, neben der "Bedienung" des Fahrzeugs stärker auch alle anderen Aufgaben wahrzunehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind. Dazu gehört vor allem:
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sich mit anderen im Straßenverkehr durch Blickkontakt und Zeichen zu verständigen und auch das Geschehen neben der Fahrbahn zu erfassen,
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vorausschauend und angepasst an die Straßenverhältnisse zu fahren,
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die eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen,
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sich der Risiken im Straßenverkehr bewusst zu sein und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen zu bringen.
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
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Fahren Sie nie ohne Ihre zugelassene/n Begleitperson/en!
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Fahren Sie nur, wenn Sie fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind!
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Halten Sie unbedingt die Auflagen ein, da sonst die Fahrerlaubnis widerrufen und ein Bußgeld fällig wird. Außerdem gibt es dann eine Eintragung im Verkehrszentralregister und die Fahrerlaubnis muss unter erschwerten Voraussetzungen neu beantragt werden.
Wir wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt! |