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Für den Schutz unserer Fahrschüler machen wir keine Kompromisse.
Zu den wichtigen Sicherheitsfunktionen gehören ABS, Frontairbags, Windowsairbags, und Seitenairbags, Traktionskontrollsysteme, um ein Durchdrehen der Räder zu verhindern, Sitzbelegungserkennung, elektronische Bremskraftverteilung, Front- und Seitenair- bags sowie Gurtstraffer an den vorderen Sicherheitsgurten.
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Eine von Vieren
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Honda/Hornet
ABS, Katalysator, Teilintegralbremse, ab 25 J.
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Führerschein Klasse S: Trike, Quad, Microcar
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Die EU hat bewirkt, dass in Deutschland ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
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Mindestalter:
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16 Jahre (Anmeldung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)
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Voraussetzungen:
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Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:
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Fahrzeuge:
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Dreirädrige Krafträder (Trikes),
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw).
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Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt)
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mit Fremdzündungsmotor (also "Benziner"): Hubraum maximal 50 ccm
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mit Dieselmotor: maximal 4kW Nutzleistung
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mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung
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bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet)
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Befristung:
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Die Klasse S ist unbefristet gültig.
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Einschluss:
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Die Klasse S schließt keine andere Führerscheinklasse ein.
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Inhaber anderer Klassen:
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Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)
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bei Ersterwerb
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bei Erweiterung von einer anderen Klasse
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Theoretischer Unterricht
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14 Doppelstunden
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8 Doppelstunden
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Theoretische Prüfung
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30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte
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20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte
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Fahrstunden
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Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten
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Dauer der Fahrprüfung
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30 Minuten, überwiegend innerorts
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Probezeit
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Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet.
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